Wissenswertes
Wie viele Behandlungen / Termine sind erforderlich?
Erfahrungsgemäß stellen sich bereits zum Anfang der Behandlung die ersten Erfolge ein. Die Anzahl der Termine wird mit dem Klienten individuell abgestimmt, und diese Termine finden in einem der Therapieform angepassten Abstand statt. Je nach Fortschritt der persönlichen Entwicklung kann der Zeitrahmen auch verkürzt oder verlängert werden. Entscheidend hierbei ist auch das Mitwirken und die Offenheit des Klienten gegenüber Alternativmedizin.
Können auch Kinder von der Behandlung profitieren?
Es gibt bei meinen Klienten keine Altersbeschränkung. Insbesondere bei Kindern und auch bei Jugendlichen werden meine Therapieformen bei folgenden Themen erfolgreich eingesetzt:
- Lernschwierigkeiten
- Angst vor Klassenarbeiten
- Probleme mit Lehrern oder auch mit anderen Kindern
- Mangelndes Selbstvertrauen
- Konzentrationsschwierigkeiten
- Ängste
- Überforderungen
- Gesundheitsthemen etc.
Diskretion / Verschwiegenheit?
Gemäß der Zulassung zur Heilpraktikerin unterliege ich der Schweigepflicht, und Diskretion ist für mich eine Selbstverständlichkeit.
Behandlungshonorare?
Informationen zu meinen Behandlungshonoraren erfolgen nach telefonischer Absprache und einem Erstgespräch, welches für die Klienten kostenfrei ist. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten leider nicht. Die Übernahme durch private Krankenkassen oder Zusatzversicherungen ist in einigen Fällen je nach Tarif möglich. Erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld bei Ihrer Versicherung.
Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?
Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens der Krankenkassen. Über etwaige Ausnahmen (z.B. freiwillig Satzungsleistungen) informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Beginn der Behandlung.
Private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie je nach Vertrag, erkundigen Sie sich bitte vor Beginn der Therapie bei Ihrem Anbieter oder schauen Sie dazu in Ihre Versicherungsunterlagen.
Beihilfestellen übernehmen in der Regel keine Kosten für eine Psychotherapie.
Berichte für die Krankenversicherung
Manche Versicherungen fordern vor der Übernahme meiner Leistungen einen ausführlichen Bericht, Diagnosen und Stundenangaben der voraussichtlichen Sitzungen. Ich übernehme keine Anträge / Berichte, die von Versicherungen verlangt werden, da ich eine rein private Praxis habe. Sollten Sie dennoch einen Bericht für Ihre Krankenkasse wünschen, würde ich Ihnen diesen anfertigen und nach Stundenaufwand und vereinbartem Honorar in Rechnung stellen.
Erstattungen
Die Erstattungen der Krankenkassen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen den Beträgen aus dem Gebührenverzeichnis und dem vertraglich vereinbarten Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und /oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.
Wie wär’s mit einem
ersten Gespräch.
Ich berate Sie gerne persönlich.
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