Wissenswertes

Wie viele Behandlungen / Termine sind erforderlich?

Erfahrungsgemäß stellen sich bereits zum Anfang der Behandlung die ersten Erfolge ein. Die Anzahl der Termine wird mit dem Klienten individuell abgestimmt, und diese Termine finden in einem der Therapieform angepassten Abstand statt. Je nach Fortschritt der persönlichen Entwicklung kann der Zeitrahmen auch verkürzt oder verlängert werden. Entscheidend hierbei ist auch das Mitwirken und die Offenheit des Klienten gegenüber Alternativmedizin.

Können auch Kinder von der Behandlung profitieren?

Es gibt bei meinen Klienten keine Altersbeschränkung. Insbesondere bei Kindern und auch bei Jugendlichen werden meine Therapieformen bei folgenden Themen erfolgreich eingesetzt:

  • Lernschwierigkeiten
  • Angst vor Klassenarbeiten
  • Probleme mit Lehrern oder auch mit anderen Kindern
  • Mangelndes Selbstvertrauen
  • Konzentrationsschwierigkeiten
  • Ängste
  • Überforderungen
  • Gesundheitsthemen etc.

Diskretion / Verschwiegenheit?

Gemäß der Zulassung zur Heilpraktikerin unterliege ich der Schweigepflicht, und Diskretion ist für mich eine Selbstverständlichkeit.

Ihr Investition in Ihre Entwicklung?

Erleben Sie eine Stunde fokussierte Therapie für 120 Euro – Investieren Sie in Ihre Entwicklung und Ihren Weg zu persönlichem Wachstum.

Werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen?

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten von Heilpraktikern leider nicht. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens der Krankenkassen. Über etwaige Ausnahmen (z.B. freiwillig Satzungsleistungen) informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Beginn der Behandlung.

Private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie je nach Vertrag, erkundigen Sie sich bitte vor Beginn der Therapie bei Ihrem Anbieter oder schauen Sie dazu in Ihre Versicherungsunterlagen.
Beihilfestellen übernehmen in der Regel keine Kosten für psychotherapeutische Leistungen.

Berichte für die Krankenversicherung

Manche Versicherungen fordern vor der Übernahme meiner Leistungen einen ausführlichen Bericht, Diagnosen und Stundenangaben der voraussichtlichen Sitzungen. Ich übernehme keine Anträge / Berichte, die von Versicherungen verlangt werden, da ich eine private Praxis habe. Sollten Sie dennoch einen Bericht für Ihre Krankenkasse wünschen, würde ich Ihnen diesen anfertigen und nach Stundenaufwand und vereinbartem Honorar in Rechnung stellen.

Erstattungen

Die Erstattungen der Krankenkassen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen den Beträgen aus dem Gebührenverzeichnis und dem vertraglich vereinbarten Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und /oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.

Wie wär’s mit einem
ersten Gespräch.